Am 22. September hat ver.di Gespräche über Arbeitszeitregelungen bei den öffentlichen Banken begonnen.

©Peter Himsel
Am Montag, den 22. September, hat in Berlin der Verhandlungsauftakt zwischen ver.di und dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) zum Thema Arbeitszeitsouveränität stattgefunden. Ziel ist es, mehr Selbstbestimmung über die eigene Arbeitszeit zu erreichen – für mehr Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.
Das ver.di-Verhandlungsteam hat der Arbeitgeberseite ein umfassendes Forderungspaket vorgestellt und ausführlich begründet. Grundlage dafür sind auch die Ergebnisse der aktuellen ver.di-Beschäftigtenbefragung zum Thema Arbeitszeit.
Unsere Forderungen im Überblick:
- Mehr freie Zeit: Beschäftigte sollen das Recht erhalten, Gehalt in bis zu vier Wochen Freizeit pro Jahr umzuwandeln – je nach Lebensphase und persönlichem Bedarf.
- Recht auf Teilzeit und Rückkehr in Vollzeit: Beschäftigte sollen tarifvertraglich abgesichert entscheiden können, ob sie in Teilzeit oder wieder in Vollzeit arbeiten möchten. Ziel ist, insbesondere Frauen vor der „Teilzeitfalle“ zu schützen.
- Vier-Tage-Woche bei 36 Stunden oder weniger: Wer seine Arbeitszeit auf 36 Wochenstunden oder weniger reduziert, soll einen tariflichen Anspruch auf eine Vier-Tage-Woche haben. Viele Beschäftigte, vor allem Jüngere, wünschen sich diese Flexibilität.
- Drei Tage Freistellung für gewerkschaftliches Engagement: ver.di will mehr Raum für Mitbestimmung schaffen – auch für gewerkschaftlich Aktive im Betrieb.
- Faire Zuschläge für Teilzeitkräfte: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Mehrarbeitszuschläge ab der ersten Mehrarbeitsstunde gezahlt werden. ver.di fordert, diese Regelung verbindlich in den Tarifvertrag aufzunehmen.
- Langzeitarbeitszeitkonten: Ab dem 1. Januar 2027 soll ein tariflicher Anspruch auf ein Langzeitarbeitszeitkonto gelten – für mehr Möglichkeiten, längere Auszeiten zu nehmen oder früher in Rente zu gehen.
- Altersteilzeit mit Arbeitgeberzuschuss: ver.di fordert eine tarifliche Regelung, die Beschäftigten den gleitenden Übergang in die Rente ermöglicht – mit finanzieller Unterstützung durch den Arbeitgeber.
Erste Reaktionen der Arbeitgeberseite:
Die VÖB-Vertreter haben die grundsätzliche Bedeutung des Themas anerkannt, jedoch noch keine Zusagen gemacht. Immerhin: Beim Thema Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte hat der Arbeitgeberverband zugesagt, seinen Mitgliedsunternehmen zu empfehlen, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bereits jetzt umzusetzen – also Zuschläge ab der ersten angeordneten Mehrarbeitsstunde zu zahlen.
Wie geht es weiter?
Die Verhandlungen mit dem VÖB werden in den kommenden Wochen fortgesetzt. Parallel dazu fordert ver.di auch bei anderen Themen Bewegung – insbesondere bei der Entgeltstruktur. Trotz einer bestehenden Verhandlungspflicht weigert sich die Arbeitgeberseite bislang, über eine Erweiterung der Tariftabelle zu sprechen – eine Kernforderung von ver.di. Ein Rückschritt, den wir nicht hinnehmen werden.
Jetzt kommt es auf Rückhalt an:
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