Nachwuchskräfte erhalten im Tarifbereich öffentliche Banken 150 Euro mehr – ein weiterer wichtiger Schritt zum Erhalt der Kaufkraft.

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Unser letzter Tarifabschluss liegt bereits über ein Jahr zurück. Nach der ersten Erhöhungsstufe von 6 Prozent im November letzten Jahres wird zum 1. November 2025 nun die zweite Erhöhungsstufe umgesetzt: Die Tarifgehälter bei den öffentlichen Banken steigen um 2,8 Prozent. Für die Nachwuchskräfte (Auszubildende und dual Studierende) erhöhen sich die Vergütungen um jeweils 150 Euro pro Monat. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Erhalt unserer Kaufkraft. Eine dritte Erhöhungsstufe folgt im November des kommenden Jahres: Die Gehälter steigen dann um weitere 2,7 Prozent. Zum Jahresbeginn 2027 beginnt dann die nächste Entgelttarifrunde.
Verhandlungen zur Entgeltstruktur, Arbeitszeitsouveränität und Freistellung für gewerkschaftliches Engagement sind angelaufen
Teil des Tarifabschlusses 2024 waren folgende Verhandlungsverpflichtungen:
- Überarbeitung der Entgeltstruktur
- Arbeitszeitsouveränität
- Freistellung für zivilgesellschaftliches Engagement
Bereits im September wurden die Gespräche zwischen ver.di und dem VÖB zu diesen Themen aufgenommen. Wenig Bewegung gab es dabei bei den Themen Entgeltstruktur und der Forderung nach Freistellung für ein zivilgesellschaftliches Engagement.
Beim Thema Arbeitszeitsouveränität hat unser ver.di-Verhandlungsteam die folgenden Forderungen eingebracht:
1. Beschäftigte sollen zukünftig das Recht auf Umwandlung von Gehalt in freie Tage in einem Umfang von bis zu vier Wochen erhalten:
Wir wollen erreichen, dass ihr jährlich entscheiden könnt, ob ihr für das nächste Kalenderjahr volles Gehalt bezieht oder ihr euch einen Teil des Gehaltes in bis zu vier Wochen zusätzlichen Urlaub umwandeln könnt.
2. Es soll ein tarifvertragliches Recht auf Teilzeit geben und ebenso ein Recht auf Rückkehr in die Vollzeit:
Darüber hinaus ist uns wichtig, dass ihr regelmäßig selbst entscheiden könnt, ob ihr in Teilzeit arbeiten wollt oder wieder in Vollzeit gehen wollt. Wir wollen keine Teilzeitfalle mehr, die besonders Kolleginnen von uns betrifft.
3. Beschäftigte, die ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 36 Stunden oder weniger verkürzen, sollen einen Anspruch auf eine Vier-Tage-Woche erhalten:
Wir wissen, dass sich gerade viele junge Beschäftigte die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche wünschen. Daher wollen wir durchsetzen, dass alle Beschäftigten, die über die Umwandlung eines Teiles ihres Entgeltes in Urlaub oder über eine klassische Teilzeitvereinbarung im Durchschnitt auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 36 oder weniger Stunden kommen, auch einen Rechtsanspruch darauf erhalten, diese Arbeitszeit auf vier Tage in der Woche zu verteilen.

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4. Eine Freistellung von drei Tagen für gewerkschaftliches Engagement vor Ort:
Wir wissen, viele würden sich gerne mehr engagieren, aber es fehlt im Alltag die Zeit. Deshalb fordern wir eine Freistellung für gewerkschaftliches Engagement vor Ort.
5. Anpassung der Regelungen zu den Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte:
Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember des letzten Jahres entschieden, was schon immer unsere Rechtsauffassung war: Mehrarbeitszuschläge müssen für Teilzeitbeschäftigte von der ersten Mehrarbeitsstunde gezahlt werden (und nicht wie bisher oft üblich, erst dann, wenn die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten war). Deshalb wollen wir eine entsprechende Klarstellung in unserem Tarifvertrag durchsetzen.
6. Einführung eines Rechtes auf Langzeitarbeitszeitkonten:
Beschäftigte sollen ab dem 01. Januar 2027 einen Anspruch auf ein Langzeitarbeitszeitkonto erhalten: Viele Beschäftigte wünschen sich im Laufe ihres Arbeitslebens die Möglichkeit, längere Auszeiten zu nehmen oder auch eher in Rente gehen zu können. Mit einem Rechtsanspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto könnte dies umgesetzt werden. Denn darüber haben die Beschäftigte die Möglichkeit, Arbeitszeit über einen langen Anspruch anzusparen. Ob Zeit für Weiterbildung, die Familie, eine längere Reise oder auch eher in Rente – die Möglichkeiten zur Nutzung sind vielschichtig. Deshalb machen wir uns dafür in den Verhandlungen stark!
7. Anspruch auf eine Altersteilzeit mit Arbeitgeberzuschuss:
Viele Beschäftigte möchten gerne eher in Rente gehen. Mit einer Altersteilzeitregelung ist dies möglich. Für die Arbeitgeberseite hat eine solche Regelung den Vorteil, dass ein Ausscheiden und damit auch eine Nachbesetzung planbar wird.
Die Verhandlungen zu allen Themen sollen in den kommenden Wochen fortgesetzt werden. Wir halten euch auf dem Laufenden.
ver.di-Tarifinfo: Mehr Gehalt ab November (23.10.2025) (PDF)